Corona: Atemschutznachuntersuchung mit Fristverlängerung

NRW. Die Fristen zur Atemschutznachuntersuchung werden bis zum 31. März 2021 verlängert. Das teilte die Unfallkasse NRW im aktuellen Feuerwehrreport 14/2020 mit. Konkret geht es um die Feststellung der Eignung für den Atemschutz- oder Tauchereinsatz durch entsprechende Arbeitsmediziner. Weitere Ausnahmen gibt es für die Aus- und Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern.

„Damit werden pandemiebedingte fristbezogene Ausnahmeregelungen für Atemschutzgerätträger und Feuerwehrtaucher, die schon während des ersten COVID-19-Lockdowns im Frühjahr 2020 Anwendung gefunden hatten, nunmehr wieder aktiviert und zunächst bis zum 31.03.2021 befristet“, berichtet Christoph Schönborn, der Geschäftsführer des VdF NRW.

(Oliver Geschwind, Geschäftsführer KFV).

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